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Entscheidungen

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine Übersicht zum Thema Schlichtungen und Entscheidungen mit Download Möglichkeiten. Mit "KLICKEN" auf die ausgewählte Entscheidung speichern Sie die Datei auf Ihrem Rechner ab.

AVR-Schlichtung
Nach § 22 der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) sind Dienstgeber und Mitarbeiter verpflichtet, bei Meinungsverschiedenheiten, die sich bei der Anwendung der AVR oder aus dem Dienstverhältnis ergeben, zunächst die bei dem zuständigen Diözesancaritasverband errichtete Schlichtungsstelle anzurufen, der es obliegt, aufgetretene Streitfälle zu schlichten. Seit Mitte 2000 ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marcus Ulrich Dillmann Vorsitzender der Schlichtungsstelle für die Diözese Limburg. Die paritätisch besetzte Schlichtungsstelle tagt im vierteljährlichen Turnus im Haus des Diözesancaritasverbandes in Limburg.
2008 finden folgende Schlichtungstermine statt:
12.02.2008, 27.05.2008, 17.09.2008 und 13.11.2008.

2009 finden folgende Schlichtungstermine statt:
28.01.2009, 15.04.2009, 11.08.2009 und 25.11.2009.

Der Verhandlungsraum wird jeweils durch Aushang am Tag der Schlichtung im Foyer des Diözesancaritasverbandes bekannt gegeben.

Die Adresse der Schlichtungsstelle lautet:
Schlichtungsstelle nach § 22 AVR beim Caritasverband für die Diözese Limburg,
Vorsitzender Marcus Ulrich Dillmann,
Graupfortstraße 5,
65549 Limburg
Tel.: 0 64 31 - 99 71 30
Fax.: 0 64 31 - 99 71 32

Parkmöglichkeiten finden Sie im Parkhaus am Busbahnhof unmittelbar neben dem Gelände des Diözesancaritasverbandes.

AVR Entscheidungen:
- AVR Schlichtungsordnung
- Hinweisbeschluss vom 24.05.2007 - Anspruch auf Altersteilzeit Unter-60-jähriger
- Beschluss vom 06.07.2007 – Erhöhung des Beschäftigungsumfangs
- Beschluss vom 06.07.2007 – Ortszuschlag / Konkurrenz / TvöD I
- Beschluss vom 06.07.2007 – Ortszuschlag / Konkurrenz / TvöD II
- Beschluss vom 11.07.2007 – Altersteilzeitantrag
- Beschluss vom 06.12.2007 – Erhöhung des Beschäftigungsumfangs
- Beschluss vom 25.06.2008 – Dienstbefreiung Faschingsdienstag / betriebliche Übung

Eigene Entscheidungen:
- Urteil des Amtsgerichts Limburg vom 12.11.1998 - 4 C 547/98 (Tierhalterhaftung)
- Urteil des LAG Hamm vom 07.06.2005 - 12 Sa 2165/04; mit Leitsatz aus der NZA 2005 1123 (§ 1a KSchG)
- Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs vom 30.11.2006 - 1/06 (Mitwirkung der Mitarbeitervertretung bei Ein-Euro-Jobbern)

Weitere Entscheidungen:
- Entscheidungen von anderen Schlichtungsstellen
- Entscheidungen zum kirchlichen Arbeitsrecht